Der zweite Rat des Parlaments nennt man Ständerat. Hier findest du mehr über den Ständerat heraus.
Der Ständerat
Der Ständerat ist die kleine Kammer des Parlaments. Er hat insgesamt 46 Sitze. Jeder Kanton darf zwei Vertreter in den Ständerat schicken. Die Halbkantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Obwalden und Nidwalden dürfen je einen Vertreter schicken.
Obwohl der Ständerat die kleinere Kammer ist, hat er genau gleich viel Macht wie der Nationalrat – die grosse Kammer. Die beiden Räte sind einander gleichgestellt. Das heisst, beide Räte müssen einem neuen Gesetz zustimmen. Ist einer der beiden Räte mit einem Gesetz nicht einverstanden, muss es überarbeitet werden. Erst wenn beide Räte dem neuen Gesetz zustimmen, wird es eingeführt.
Die Parlamentarier (alle Mitglieder des Stände- und Nationalrates) treffen sich viermal jährlich zu einer dreiwöchigen Session (Sitzung). Sie treffen sich im Parlamentsgebäude des Bundeshauses. In der Schweiz haben wir das sogenannte „Milizsystem“. Das heisst, wenn die Parlamentarier keine Session haben, gehen sie ihren Berufen nach. So wissen sie, wie der Alltag ihrer Wähler ist.